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Eine vor diesem Hintergrund erteilte ordentliche Kündigung kann sogar dann wirksam sein, wenn der Vorgesetzte von der Steuerhinterziehung Kenntnis hatte.
Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 07.01.2014
Wer den Winterdienst für den an sein selbstgenutztes Grundstück angrenzenden Gehweg durch einen Dritten vornehmen lässt, kann diese Kosten eventuell als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuerberechnung berücksichtigen lassen.
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2012
Unternehmer sind nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer für mehrere Jahre im voraus zu finanzieren.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.10.2013
Wer im Rahmen seiner Haushaltsführung eine Person auf Mini-Job-Basis beschäftigt, kann die hierdurch anfallenden Aufwendungen auch dann steuerlich geltend machen, wenn die Bezahlung mittels Bargeld erfolgt.
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 20.03.2013
Die Beherbergung von Begleitpersonen eines Patienten durch eine Reha-Klinik unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.11.2013
Auch das in einem Nebengebäude befindliche häusliche Arbeitszimmer kann steuermindernd berücksichtigt werden, solange sich das Nebengebäude auf dem Grundstück des Wohnhauses befindet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.05.2013
Wer die dem elektronischen Elster-Formular beigefügten Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung unbeachtet lässt, handelt grob fahrlässig.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.03.2012
Wer in einem Streit mit der Verwaltung vor Gericht zieht, kann die hierdurch entstehenden Kosten unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.11.2013
Wer ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen seiner Steuererklärung geltend macht, kann nicht die anteilige Berücksichtigung weiterer Räume wie Küche, Bad und Flur erwarten.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013
Zufallserkenntnisse aus einer geheimen Telefonüberwachung dürfen im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens nicht verwendet werden, wenn die Zufallserkenntnisse selbst keine Telefonüberwachung gerechtfertigt hätten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.04.2013