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Die Regeln zu den Unterkunftskosten bleiben abgesehen von einer Beschränkung der ansetzbaren Kosten bei einer langfristigen Auswärtstätigkeit weitgehend unverändert.
In vielen Fällen können vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit künftig mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden.
Neben kürzeren Mindestabwesenheitszeiten gibt es für Verpflegungsmehraufwendungen künftig nur noch zwei Stufen.
Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale.
Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.
In einer Verwaltungsanweisung erklärt das Bundesfinanzministerium Details zu den neuen Pflichtangaben für Rechnungen.
Neben Bremen und Schleswig-Holstein erhöht nun kurzfristig auch Berlin die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel.
Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.
In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium Regeln für die Gelangensbestätigung aufgestellt, darunter eine bis 31. Dezember 2013 verlängerte Übergangsregelung
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.