Die Mediation im allgemeinen und damit auch die Familienmediation ist eine auf konsensbasierende Methode Lösungen zu erarbeiten und Streitigkeiten beizulegen oder zu vermeiden. Daher eignet sich die Mediation nicht nur für die Phase der Trennung (Trennungsmediation) und die Phase vor der Scheidung (Scheidungsmediation) sondern auch für die Phase des Zusammenlebens (familienerhaltende Mediation).
Wenn in einer Paarbeziehung ein Konflikt aufgetreten ist, den die Beteiligten ohne Erfolg versucht haben selbst zu lösen, bietet es sich an ein Mediationsverfahren zur Lösung des Konflikts durchzuführen, um eine Verschärfung des Konflikts zu vermeiden. In solchen Fällen reichen manchmal schon ein oder 2 Sitzungen aus. Die Mediation eignet sich also auch für die Erhaltung oder Verbesserung einer Beziehung oder Ehe. Das bietet sich insbesondere an, wenn Kinder vorhanden sind, denn diese werden durch einen schwelenden Konflikt zwischen ihren Eltern erheblich belastet.
Hat sich das Paar bzw. haben sich die Eheleute bereits dazu entschlossen, sich zu trennen, entstehen eine Vielzahl von Fragen, für deren Lösung sich ein Mediationsverfahren geradezu anbietet.
Jede Trennung bedeutet in der Regel für alle Beteiligten, dass starke Gefühle, wie Enttäuschung, Trauer, Wut, Angst oder gar Hass entstehen.
Oftmals sind es gerade diese Gefühle, die verhindern, dass die Parteien ohne fremde Hilfe eine vernünftige Regelung finden.
Die Mediation bietet hier eine große Chance, auch in der Krise der Trennung Respekt und Achtung für einander zu erhalten. Die Parteien selbst erarbeiten, unterstützt durch den Mediator, interessengerechte Lösungen für alle im Zusammenhang mit der Trennung anstehenden Fragen. Diese Lösungen, die zunächst einmal die Phase der Trennung und die mit der Trennung verbundenen Fragen regeln sollen, können und sollen in Form von Teil-Mediationsvereinbarungen schriftlich fixiert werden, auch ohne dass diese gleich in eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung münden müssen.
Die Praxis der Scheidungsverfahren zeigt, dass Kinder sehr viel besser mit der Trennung ihrer Eltern umgehen können, Kinder insbesondere unter der Trennung der Eltern weniger leiden, wenn die Eltern konstruktiv mit der Trennung/Scheidung umgehen und Streit untereinander möglichst vermieden wird.
Mögliche Themen einer Trennungsmediation sind unter anderem:
1. in Bezug auf das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder
2. in Bezug auf die gemeinsame Wohnung
3. in Bezug auf sonstige vermögensrechtliche Fragen
Auch für die Zeit nach der Scheidung gilt es die oben genannten Fragen zu regeln. Statt des Trennungsunterhalts sind Regelungen zu treffen in Bezug auf den Unterhalt nach der Scheidung. Darüber hinaus gilt es weitere vermögensrechtliche Fragen zu regeln, wie zum Beispiel den möglicherweise bestehenden Anspruch auf Zugewinnausgleich. Werden alle diese Fragen vor Einreichung eines Scheidungsantrags beim Gericht oder gegebenenfalls auch während eines bereits laufenden Scheidungsverfahrens aber vor einer gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche von den Parteien einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, lassen sich die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung erheblich reduzieren.
Werden für diese Fragen gemeinsam Lösungen gefunden, die von beiden Seiten als gerecht akzeptiert werden, und das ist das Ziel des Mediationsverfahrens, stellt dies außerdem eine gute Grundlage dar, sich auch in Zukunft noch mit so viel Achtung und Respekt, vielleicht aber sogar Freundschaft, begegnen zu können, dass die gemeinsamen Kinder die Konfliktparteien auch nach der Scheidung noch als „ihre Eltern“ erleben können.
Die zwischen den Parteien getroffenen Einigungen werden in einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird in den allermeisten Fällen einer notariellen Beurkundung bedürfen. Sollten die Parteien keinen Notar kennen, wird der Mediator verschiedene Notare vorschlagen, bei denen die Beurkundung erfolgen kann.
Die Vorteile eines solchen Mediationsverfahrens im Familienrecht sind, kurz umrissen, die folgenden: