Am 29. November 2005 hat das Bundeskabinett das Aus für die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 beschlossen. Der Gesetzentwurf bedarf zwar noch der Zustimmung des Bundesrats, allerdings ist das nur noch Formsache. Angehende Bauherren und Immobilienkäufer, die vor dem 1. Januar 2006 einen Bauantrag stellen, den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage für den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren - wenn die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Jahr der Fertigstellung, Anschaffung oder des Einzugs hat für die Frage, welche Regelungen gelten, keine Bedeutung.