Bei dieser Steuerberechnung sinkt mit steigender Miete der prozentuale Anteil der Zweitwohnsitzsteuer. Im Ergebnis führt eine geringe Miete somit zu einer höheren anteiligen Steuer.
Die höchsten deutschen Richter stellten fest, dass diese Form der Besteuerung einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung darstellt. Denn finanziell weniger leistungsfähigere Mieter müssen bei dieser Form der Besteuerung entsprechend mehr zahlen als finanziell potentere Mieter.
Als Folge aus diesem Urteil muss die Stadt Konstanz ihre Berechnungsform der Zweitwohnsitzsteuer ändern.
Normen: Art. 3 I GG