Verkehrsstrafrecht Darmstadt

Als straßenverkehrsrechtliche Strafverteidiger in Darmstadt vertreten wir Sie auch hinsichtlich aller straßenverkehrsrechtlichen Straftaten, nicht nur in Darmstadt, dem Rhein-Main-Gebiet und Südhessen. Hierzu gehören beispielsweise

  • das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht),
  • die fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung im Straßenverkehr,
  • die Nötigung im Straßenverkehr und natürlich
  • Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder auch
  • das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zu den Verteidigungszielen gehört natürlich besonders der Freispruch. In Fällen, in denen - anhand der bestehenden Sach- und Rechtslage - ein Freispruch nicht realistisch ist und sturköpfiges Anrennen gegen Mauern den Beschuldigten nur als völlig uneinsichtig darstellen würde, also als jemand, der durch eine härtere Bestrafung stärker beeindruckt werden muss, als sonst vielleicht nötig, verschiebt sich das Verteidigungsziel in Richtung auf die größtmögliche Schadenminimierung für den Mandanten. Dies kann etwa – nur beispielhaft –, in geeigneten Fällen, nach Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, durch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens (dann meist gegen eine Auflage) erfolgen, ohne dass der Mandant dann jemals die Peinlichkeit der Strafverhandlung vor Gericht durchlaufen müsste.

Zur Verteidigung gehört auch nicht nur der Blick auf die eigentliche Strafandrohung, sondern insbesondere auch auf die sogenannten Nebenfolgen. Im Verkehrsstrafrecht droht dem Täter nicht nur oft ein (vorübergehendes) Fahrverbot, sondern in manchen Fällen sogar die strafrechtliche (dauerhafte) Entziehung der Fahrerlaubnis, verbunden mit einer Sperrfrist, innerhalb deren die Fahrerlaubnisbehörden dem verurteilten Täter - alleine Kraft des Urteils - keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfen. Bei einigen Verkehrs-Straftaten ist die Fahrerlaubnisentziehung sogar der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regelfall, von dem nur ausnahmsweise und mit guten Gründen abgewichen werden darf.

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kai Sulzmann.

 

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